Warum fällt das Angebot von DeinAdieu nicht unter das deutsche Rechtsberatungsgesetz?

Dieser Inhalt betrifft nur die Deutsche Lösung und Deutsche Organisationen.
Das von DeinAdieu angebotene Testament-Tool stellt keine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG - und damit keinen Verstoß gegen § 3 RDG – dar. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Rechtssprechung in jüngster Vergangenheit mit Rechtsdokumentengeneratoren auseinandergesetzt - die Argumentationen können auf das Testament-Tool übertragen werden. Das auführliche Gutachten, welches dieser Begründung zugrunde liegt, kann auf Anfrage bei uns eingefordert werden.
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